PLZ 0
Wie schon bei der Hauptseite "Vernetzt Euch!" gesagt, könnt Ihr hier Gleichgesinnte aus Eurer PLZ-Region finden, indem Ihr unten einen Kommentar abgebt.
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Und eine weitere Bitte/Tip: nennt Euren Wohnort so genau, wie Ihr das möchtet. Ihr könnt ja z. B. die ersten drei oder 4 Ziffern Eurer PLZ angeben, damit Gleichgesinnte Euch gegebenenfalls auch treffen können.
Viel Erfolg!
Kommentare
Meine Frau und ich waren wieder zu einem Termin am 12.12.2014 ins Jobcenter geladen, es ging wieder um eine EGV und das übliche Gelaber. Wir nahmen die EGV mit nach Hause und haben uns gleich ran gemacht und einige Punkte beanstandet und zurück geschickt. Dann kam die EGV wieder bei uns an, es wurde einiges geändert und von Seiten des SB wurden die Eigenbemühungen von 6 auf 12 verdoppelt, das nahmen wir nicht hin und sie strich den Punkt Arbeitsgelegenh eit weil wir mit dem ersten Schreiben angekündigt haben, das wir die vorher besprechen und prüfen wollen.
Wieder zurück geschickt, dann kam sie wieder per Post, da stand das wir verpflichtet wären eine EGV abzuschließen, sie wollte uns zur Unterschrift drängen und wenn bis zum 30.01.2015 nicht zum Abschluss kommt dann VA.
Wir schrieben dann angemessen wie das Jobcenter es handhabt ein bitterböses Schreiben (im Rahmen gehalten), schickten ihn ab und haben die mit ihren eigenen Waffen geschlagen (geht nur mit Beistand). Den SB haben wir im gesamten Rahmen in unserem Schreiben die Rechtslage vor Augen gehalten.
Ein VA kam bis heute nicht, ihr seht dass man mit jede Menge Mitteln gegen das Jobcenter vorgehen kann.
WEHR SICH NICHT WEHRT, LEBT VERKEHRT.
Gebt denen keine Möglichkeiten euch zu Schikanieren, nehmt einen Beistand mit und dreht einfach den Spieß um, ich sage euch man muss sich nicht alles gefallen lassen, so wie die meisten denken.
nun bekomme ich die einladung per mail als kopie mit rfb etz..
muß ich dieser vorgehensweise folge leisten ? kennt jemand einen ähnlichen fall ?
meines wissens nach braucht niemand seine teleonnummer oder mail zu hinterlegen , e mails seien nicht als ladung zulässig.
ich rieche da willkür .
gruß andre
Muss mich erst durchwurschteln :)
Wir treffen uns immer montags von 18 bis 20 Uhr in der Libelle in der Kolonnadenstraß e 19
Bitte bring die EGV und sonstig ergangene Schriften mit.
Eine EGV kann nach Ermessen des Sachbearbeiters jederzeit als VA erlassen werden, so die Rechtsprechung des BSG.
Ermessen bedeutet: eingehende Sachverhaltsprü fung. Dein Sachbearbeiter muss spätestens auf dein Verlangen begründen, warum er einen VA für angemessener als einen öffentlich- rechtlichen Vertrag hält.
Weitergehender Erfahrungsausta usch dann bitte in der Libelle.
die E-Mail von dir hat sich mit dieser Antwort auch erledigt.
Gruß Lars
bitte das jetzt nicht falsch verstehen: seit wann interessiert irgend ein JC, was die DÜRFEN?
Die machen doch ohnehin nur das, was sie WOLLEN. Die scheren sich "einen Dreck" um die Gesetze. Für die sind Gesetze nur interessant, wenn sie sie GEGEN UNS verwenden.
Du kannst VERSUCHEN, mit folgendem BSG-Urteil gegen den VA vorzugehen: B 14 AS 195/11 R vom 14.02.2013. Dort heißt es u. a (recherchier das mal; eventuell ist es inzwischen "irgendwo" veröffentlicht) : "Der Gesetzeswortlau t legt damit für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit einen Vorrang der konsensualen Lösung (Anmerkung von mir: das bedeutet: Verhandeln geht VOR VA) gegenüber dem hoheitlichen Handeln durch Verwaltungsakt nahe (so insbes Huckenbeck in Löns/Herold-Tew s, SGB II, 3. Aufl 2011, § 15 RdNr 10; Müller, aaO, § 15 RdNr 13; Sonnhoff in jurisPK-SGB II, 3. Aufl 2012, § 15 RdNr 24). Hierfür spricht auch die Entstehungsgesc hichte des SGB II. Der Gesetzentwurf zum SGB II betont mehrfach den besonderen Stellenwert, den man der aktiven Mitarbeit des Leistungsberech tigten bei der gemeinsamen Ausarbeitung einer Eingliederungsv ereinbarung beimisst (BT-Drucks 15/1516, S 44, 46)."
USW.
Wenn Du mir über das Kontaktformular eine email mit Deiner email-Adresse schreibst, schicke ich Dir das Urteil zu.
Ist aber KEIN Garant, da es aus dem - ich glaube - Jahre 2010 ein "Skandalurteil" des BSG gibt, das ungefähr folgendes besagt: "Das JC kann sich AUSSUCHEN, ob es verhandelt oder den VA erlässt."
Jetzt suchen sich die SGs genau das Urteil raus, das ihnen passt...
hallo
habe eine egv mit nach haus genommen zwecks genauer einsicht .
machte tage später ein paar änderungsvorsch läge .
wochen später werden meine vorschläge abgelehnt begründung lag auf sgb II.
am selben tag kam die egv als verwaltungsakt.
darf in einer verhandlung über die egv ,überhaupt ein va erlassen werden ?
besten dank im voraus .
gruß andre
bin nun erstmal abwesend
wie kann ich dich anschreiben ?
zur prüfung kann ich leider nicht rüber kommen nossen leipzig.
würde es per mail nicht auch gehen ?
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