Rechtsbruch Jobcenter Leipzig
Einen besonders grotesken und sogar das Sozialgericht missachtenden Rechtsbruch leistete sich nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau das Jobcenter Leipzig: hier musste ein "Hartz-IV"-Empfänger, der vor dem Sozialgericht erfolgreich gegen Sanktionen geklagt hatte, erst den Gerichtsvollzieher zum Jobcenter schicken, um die ihm rechtswidrig entzogenen Leistungen zurück zu erhalten...
Wir sehen also im Vergleich zu den Jocbentern Unterallgäu und Memmingen: Schlimmer geht immer.
Kommentare
http://www.arbeitsagentur.de/nn_172558/Dienststellen/RD-S/Leipzig/AA/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Presseinformationen/2012/114-2012-Kein-Gerichtsvollzieher-im-Jobcenter-Leipzig.html
Abstreiten, schönreden und fälschen gehört nun mal zu den Aufgaben der JC.
Also, man steht bis zum Hals im Wasser und sagt : " Da ist überhaupt kein Wasser ... " !
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