Briefe an das Jobcenter zur Grundgesetzwidrigkeit der Sanktionen in "Hartz-IV"
Die hier einsehbaren Briefe behandeln die Grundgesetzwidrigkeit der Sanktionen in Hartz-IV. Absender der ersten beiden ist meine heutige Frau.
Leider hat das Jobcenter Unterallgäu ziemlich bald danach begonnen, seine uns nur zu gut bekannten Rechtsbrüche und Schikanen fortzusetzen.
Ob das ein Zufall war?
Ein Schuft, wer Arges dabei denkt?
Fakt ist jedenfalls, dass wir ihnen keine Gelegenheit geben MUSSTEN, uns "rechtmässig" zu sanktionieren, weil sämtliche so genannte "Vermittlungsvorschläge" komplett unbrauchbar waren. So macht das doch erst richtig Spass! Und es zeigt, WIE hilflos das Jobcenter (die Jobcenter?) inzwischen ist. Realität - zunehmend weniger Arbeitsplätze aufgrund der "Eurokrise" jetzt sogar in Deutschland - lässt sich eben nicht einfach wegdrangsalieren.
Und ihren völlig sinnlosen "Einladungen" kommen wir doch gerne nach... ;-).
WICHTIGER HINWEIS: einige links in den Briefen sind nicht mehr aktuell. Schaut bitte auf Ralphs Website nach; dort finden sich die wichtigen Dokumente immer noch, mit gültigen links.
Anmerkung zu meinem Schreiben: Meine am Schluss ausgesprochene Einladung, es einmal mit "Kooperation statt Konfrontation" zu versuchen, muss wohl jemand ganz falsch verstanden haben.
Nur zwei Monate nach diesem Schreiben veranlasste der stellvertretende Leiter des Jobcenters, mit dem ich mich nach dem ersten Schreiben noch außerordentlich "vernünftig", teilweise sogar von "Bürger zu Bürger", unterhalten hatte, den bisher massivsten Rechtsbruch überhaupt. Es hätte so schön sein können...
Daher habe ich mit diesem Blog nun wieder auf Konfrontation umgeschaltet.
Kommentare
wirklich sehr schöne Briefe! Ich habe ebenfalls einiges beim Jobcenter erreicht bzgl. dieser Eingliederungsv ereinbarung. EGV's wurden mittlerweile derart reduziert das nur noch kurze Phrasen zu finden sind, wie "Wir bieten Ihnen Informationen" und "...verpflichte t sich alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensunterhalt ..." und "Ich bin bereit, zumutbare Angebote des Jobcenters" und "Ich bewerbe mich auf passende Stellenangebote ". Das ist alles! Ereicht wurde das durch Klagen und begründete Unterschriftenv erweigerungen. Da diese oben angesprochenen Dinge allesamt unbestimmt und ungenau sind und teils bereits im SGB geregelt sind, wird die Unterschrift widerrum verweigert mit entsprechender Begründung. Somit erledigt sich auch diese EGV. Das ist auch ein Weg, wenn auch ein sehr anstrengender, die EGV komplett zu "verbannen".
Ich möchte die Gelegenheit ergreifen und euch alle bitten diese Seite zu lesen und auch evtl. zu unterstützen.
http://wirgehenmit.otherone.org/wordpress/
Hier bieten Menschen unentgeltlich Ihre Dienste an als "Mitläufer" z. B. als Beistand nach §13 (4) SGB X.
Ein Betrag von: www.contra-hartz.de
Die zur Wahrheit wandern, wandern allein.
Christian Morgenstern
ich bin Hartz4 Empfaenger und lebe in staendiger Angst vor
eventuellen Sanktionen.Gehe auf die 50 zu,bin 50% schwerbehindert und schlecht vermittelbar,un d habe sowohl koerperliche als auch psychische Handicaps.
Du hast meine volle Bewunderung und Respekt.
You are a hero.
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