Erfolgreiche Abwehr eines massiven Rechtsbruchs durch das Jobcenter Unterallgäu
Mir ist wichtig, Euch zu ermutigen, Euch aktiv, aber friedlich und demokratisch, gegen das Jobcenter zu wehren.
Das geht auf diesem Weg natürlich nur über die üblichen Rechtsmittel - Widerspruch und anschließende Klage vor dem Sozialgericht.
Hierbei ergibt sich allerdings ein massives Problem, nachdem der Gesetzgeber den Jobcentern immer mehr vordergründige Macht verschaffte, indem er die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ganz einfach abschaffte: das Jobcenter kann sich bis zu 3 Monate (manche behaupten auch 6 Monate; hier habe ich noch keine wirklich gut belegte Aussage gefunden) Zeit bis zur Entscheidung über einen Widerspruch lassen.
Wenn man dann bedenkt, dass die Sozialgerichte immer überlasteter sind, können leicht weit mehr als 12 Monate vergehen, bis wir unser Recht - wieder - bekommen.
In Chris Wolkers sehr gutem Buch habe ich gefunden, wie es WESENTLICH schneller geht und das nach einem massiv rechtswidrigen Bescheid auch gleich versucht. Resultat: nach 11 Tagen knickte das Jobcenter komplett ein. Das unten aufgeführte Angebot des Jobcenters traf am 17.10.2012 bei mir ein, so dass insgesamt 23 Tage nach meinem Widerspruch das Recht im wesentlichen wiederhergestellt war...
Damit Ihr Euch auch schneller wehren könnt, habe ich hier alles dokumentiert. Falls Ihr an den Hintergründen interessiert seid, lest sie bitte bei den Rechtsbrüchen nach.
WICHTIG! Ein "nur" rechtswidriger Verwaltungsakt ist NICHT automatisch unwirsam. Im Gegenteil: Verwaltungsakte (VAs) erlangen "Unanfechtbarkeit und damit RechtsKraft, wenn gegen sie nicht innerhalb einer gewissen Zeit WiderSpruch eingelegt wird."
Ich zitiere noch weiter aus der vorher verlinkten Website: "Rechtsfolge eines bestandskräftigen VAs ist, dass die Rechtsänderung, die durch seinen Regelungscharakter bewirkt wird, Bestand hat. Gerichte und Behörden müssen bei zukünftigen Entscheidungen dann die Rechtslage so hinnehmen, wie sie durch den (rechtswidrigen, aber bestandskräftigen) VA geschaffen wird."
Deshalb ist es SEHR wichtig, dass Ihr gegen JEDEN BESCHEID, mit dem Ihr nicht einverstanden seid, Widerspruch einlegt und gegebenenfalls auch klagt!!
Hier nun die chronologische Auflistung meiner erfolgreichen Abwehr des Rechtsbruchs, beginnend mit den - größtenteils - rechtswidrigen Bescheiden des Jobcenter Unterallgäu vom 10.09.2012.
Kurz zur Erläuterung: die massive Kürzung der Kosten der Unterkunft - KDU - geschah OHNE JEDE RECHTSGRUNDLAGE, also aus reiner Willkür.
10.09.2012: Ausstellung der größtenteils rechtswidrigen Bescheide
Bescheid 1 (2,9 MB, bitte etwas Geduld beim Laden)
Bescheid 2 (2,9 MB)
Bescheid 3 (4,3 MB)
24.09.2012: Widerspruch und Antrag beim Sozialgericht Augsburg
Hinweis: ich habe das hier veröffentlichte Widerspruchsschreiben gegenüber dem Original leicht verändert, da es Rechtsbehauptungen enthielt, die ich anschließend als nicht zutreffend erkannt habe.
Antrag beim Sozialgericht Augsburg. HINWEIS: In dem hier abgebildeten Antrag habe ich den Paragraphen, der zu einer sofortigen Aufhebung der Wirksamkeit von Bescheiden des Jobcenters durch das Sozialgericht führen KANN, durch einen Hinweis auf ein von einem weiteren "Hartz-IV"-Empfänger geschriebenes Buch zu den wesentlichen Paragraphen und Rechts-"Tricks" zu "Hartz-IV" ersetzt, weil ich der Meinung bin, dass es nichts bringt, Euch einen "Fisch" zu geben, wenn Ihr eigentlich "das Fischen lernen", sprich, Euch im Rechtssystem so gut auskennen solltet, dass Ihr es jederzeit locker mit dem Jobcenter aufnehmen könnt. Falls aber jemand in akuter Not ist und das Gefühl hat, jetzt sofort einen solchen Antrag beim Sozialgericht unterbringen zu müssen, fragt mich entweder über das Kontaktformular oder seht auf diesem Blog nach (einfach nach meinem Namen suchen). Thomas hat dort zwei links plaziert, die den entsprechenden Paragraphen enthalten und Euch dann hoffentlich weiterhelfen.
Ich habe mich allerings nicht auf den Widerspruch und den Antrag beim Sozialgericht alleine verlassen, sondern mich massiv beim Geschäftsleiter des Jobcenter Unterallgäu UND dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen beschwert.
Beschwerde Geschäftsführer Jobcenter Unterallgäu
Beschwerde Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen - Hinweis: diese Beschwerde habe ich als erstes, noch vor allen anderen Schreiben, abgeschickt. Auch dieses Schreiben enthielt ursprünglich Rechtsbehauptungen, die ich anschließend als unzutreffend erkannt und dementsprechend entfernt habe.
02.10.2012: Das Jobcenter rudert bereits teilweise zurück - siehe rot umrahmter Kasten auf Seite 2. Das bedeutete schon mal mindestens 100 € mehr für November. Zeitunterschied zwischen meinem Widerspurch und diesem Schreiben: 8 Tage.
Schreiben Jobcenter 02.10.2012
05.10.2012: Das Jobcenter rudert VOLLSTÄNDIG zurück und unterbreitet mir ein Angebot, das ich angenommen habe.
Schreiben Jobcenter an das Sozialgerich Augsburg - Hinweis: die unwesentlichen Seiten habe ich hier nicht abgebildet.
16.10.2012: Epilog: Und was sagt der Geschäftsführer des Jobcenter Unterallgäu zu all dem? GOTT SEI DANK waren die Verfahren zum Zeitpunkt seines Schreibens noch "nicht abgeschlossen", so dass er sich hierzu nicht zu äußern brauchte. Das nenne ich mal "integeres Verhalten"...
Zu beachten sind m. E. auch die durchaus "trotzig" zu nennenden letzten beiden Sätze, die sich auf eine weitere Schikane im Zusammenhang mit im wesentlichen komplett untauglichen so genannten "Vermittlungsvorschlägen" beziehen, die ich an anderer Stelle behandle. Selbstverständlich habe ich mich also "einfach nur so zum Spass" beschwert. Klar.
MERKE: Das Jobcenter macht IMMER ALLES RICHTIG. Sonst wär´s ja auch nicht das Jobcenter, oder?
Schreiben Geschäftsführer Jobcenter an mich - Hinweis: natürlich ist das Schreiben auf Seite 2 unterschrieben. Aus Datenschutzgründen habe ich die Unterschrift hier jedoch nicht abgebildet.
Kommentare
vielen Dank für Deinen Hinweis!
Wesentlich schneller geht es aber gegebenenfalls, wenn man gleich parallel zum Widerspruch beim SG einen Antrag auf aufschiebende Wirkung desselben (also des Widerspruchs) nach § 86b SGG wegen OFFENSICHTLICHE R Rechtswidrigkei t des Bescheides stellt. OB der offensichtlich rechtswidrig ist, entscheidet natürlich das SG.
Auf diese Weise hebelt man aber gegebenenfalls die im Prinzip unerträgliche lange Frist von 3 Monaten für das JC KOMPLETT aus. SG entscheidet in solchen Fällen so gut wie immer innerhalb 2 bis 4 Wochen.
6 Monate Zeit hat das JC bei einem Überprüfungsant rag nach § 44 SGB X oder einem Neu-Antrag - § 88 (1) SGG.
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt !
Übrigens: durch Klicken auf den "Link"-Button (die Kugel mit der Kette) oben in der Buttonleiste über jedem Posting kann man links noch benutzerfreundl icher machen: www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/15/index.php?norm_ID=1508602
> ...das Jobcenter kann sich bis zu 3 Monate (manche behaupten auch 6 Monate; hier habe ich noch keine wirklich gut belegte Aussage gefunden) Zeit bis zur Entscheidung über einen Widerspruch lassen...
einschlägig ist hier mw §88 SGG: siehe zb: http://www.sozialhilfe24.de/soziale-themen/faq_72_untaetigkeitsklage.html -danach bei widerspruch zu verwaltungsakt: mit ablauf von 3 monaten seit abgabe deines widerspruchs!
ABER eben S O F O R T auch: "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG zur Bewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuc h (SGB II)" stellen!! ... siehe gesetzestext: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/15/index.php?norm_ID=1508602 ...u mein blog...
Alle Kommentare dieses Beitrages als RSS-Feed.